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Klagerecht der Aufsichtsbehörden gegen Beschlüsse der Europäischen Kommission

Am 05.07.2017 wurde das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verkündet.Mit Art. 1 DSAnpUG-EU wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) neu beschlossen, um Regelungsaufträge und Handlungsoptionen (Öffnungsklauseln) aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen. Das BDSG-Neu wird am 25.05.2018 in Kraft treten.Art. 7 DSAnpUG-EU tritt…

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