it.sec mit “Zusätzlicher Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a(3) BSIG“ für Kritische Infrastrukturen
Ulm, 28.7.2017 - Neben der weiter optimierten Beratungskompetenz, erfüllt die it.sec nun mit gleich drei Beratern eine weitere formale Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen für Kritische Infrastrukturen. Neben der Prüfung von Betreibern, können wir diese im Rahmen von Beratungsmandaten…