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it.sec mit “Zusätzlicher Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a(3) BSIG“ für Kritische Infrastrukturen

Ulm, 28.7.2017 – Neben der weiter optimierten Beratungskompetenz, erfüllt die it.sec nun mit gleich drei Beratern eine weitere formale Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen für Kritische Infrastrukturen.

Neben der Prüfung von Betreibern, können wir diese im Rahmen von Beratungsmandaten nun noch besser vorbereiten und die Anerkennung durch das BSI gewährleisten.

Beim Erwerb der Qualifikation „Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“ werden die Besonderheiten in Bezug auf die Prüfung Kritischer Infrastrukturen durch vom BSI anerkannte Schulungen mit Prüfung vermittelt. Dabei wird auf der bereits vorhandene Prüfverfahrens-, IT-Sicherheits- und Branchenkompetenz der Prüfer aufgebaut und diese um spezielle Aspekte nach § 8a BSIG ergänzt. Am Schluss steht eine umfangreiche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Kompetenzanerkennung und die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats ist.

Die Fortbildung vermittelt vertiefte Kenntnisse über

  • das IT-Sicherheitsgesetz
  • die BSI-Kritisverordnung
  • die Prüfgrundlagen sowie
  • die Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz

Den Betreibern Kritischer Infrastrukturen wird durch die Zusatzqualifikation „Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“ nachgewiesen, dass die Prüfkompetenz tatsächlich vorliegt und anerkannt ist.

Zur bestandenen Prüfung und dem Erwerb der Qualifikation gratulieren wir:

  • Hrn. Bernhard C. Witt (bcwitt@it-sec.de)
  • Hrn. Florian Hertle (fhertle@it-sec.de)
  • Hrn. Holger Heimann (hheimann@it-sec.de)

Prüfstelle

Die it.sec wird selber sowie auch über die AUDEG e.G. als Prüfstelle agieren, sodass wir unseren Kunden im Bereich Kritischer Infrastrukturen einen umfassenden Service bieten können.

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