skip to Main Content

Datenschutz im Konzern

Unternehmen, die Teil eines Verbunds (insb. Konzerne/Unternehmensgruppen) sind, werden nach der DSGVO nicht als ein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO betrachtet, sondern jede Gesellschaft als eigenständige Einheit. Ein Konzernprivileg kennt die DSGVO also grundsätzlich nicht.

Der Austausch von Daten unter den einzelnen Einheiten ist daher nicht ohne weiteres zulässig. Es müssen jeweils die Voraussetzungen, wie bei einem fremden Unternehmen, gegeben sein.

Vor allem betrifft dies die „Shared Services“ die gerade in einem Konzern/einer Unternehmensgruppe zentral verwaltet werden. Aber auch das Übermitteln von Personal- oder Kundendaten an eine andere Niederlassung im In- und Ausland stellt eine Datenübermittlung dar.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner:
Telefon: +49 731 20589-24
E-Mail: datenschutz@it-sec.de

Back To Top