Beschäftigtendatenschutz
Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, spezifischere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Arbeitgeber zu erlassen. Dabei müssen mindestens die folgenden Bereiche geregelt werden, damit durch die damit verbundene Datenverarbeitung die…