Datenübermittlung an Dritte
Da die Datenübermittlung an Dritte und die dadurch bedingte Offenlegung personenbezogener Daten eine für die betroffene Person besonders belastende Datenverarbeitung darstellt, muss der Verantwortliche prüfen, ob diese Datenverarbeitung zulässig ist.Dritte sind dabei Personen oder Stellen außerhalb des Verantwortlichen, davon ausgenommen…