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Telefax und Datenschutz was ist zu beachten!

Werden personenbezogene Daten übermittelt, müssen Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um unter anderem die Vertraulichkeit und Integrität dieser Daten sicherzustellen. Im Rahmen der sog. „Transportkontrolle“ ist zu prüfen, ob die eingesetzte Technik einen angemessenen Schutz für die transportierten personenbezogenen Daten bietet. Dabei sind unter anderem die Implementierungskosten von Maßnahmen, Art und Umfang der Datenverarbeitung und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken für die betroffenen Personen abzuwägen.

Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Frau Sommer erklärte Anfang Mai 2021 das Telefax für zu unsicher, um damit personenbezogene Daten zu übermitteln. Das liege am Internet.

Telefaxe werden heute nicht mehr zwingend von Gerät zu Gerät über Telefonleitungen geschickt. Vielmehr erfolge die Übertragung häufig über das Internet.

Es werden in der Regel Systeme genutzt, die Faxe automatisiert in eine E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Adressen innerhalb des Verantwortlichen weiterleiten. Damit hat das Fax nach Aussage von Frau Sommer nur noch das Sicherheitsniveau einer unverschlüsselten E-Mail.

Das bringt weitreichende Konsequenzen mit sich. Telefaxe sind folglich auf keinen Fall mehr für die Übermittlung von besonderen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9, Abs. 1 DSGVO geeignet.

Schulen Sie dahingehend vor allem auch Ihre HR-Mitarbeiter.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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