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Stellungnahme des LfDI Baden-Württemberg zur Executive Order USA

Wie in unserem Blog bereits berichtet, hat US-Präsident Joe Biden eine Executive Order (Durchführungsverordnung) für ein neues Datenschutzabkommen unterzeichnet. Damit soll den Bedenken des EuGH Rechnung getragen werden, der in seinem Urteil 2020 zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht EU-Standards entspricht.

Nun hat der LfDI Baden-Württemberg eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Positiv wird dabei bewertet, dass in der Durchführungsverordnung nun die Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten bei behördlichen Zugriffen auf die personenbezogenen Daten näher geregelt werden.

Darüber hinaus bestehen jedoch seitens LfDI Baden-Württemberg auch weiterhin Bedenken und Kritikpunkte zum Executive Order:

Zunächst kann sie jederzeit vom amtierenden Präsidenten abgeändert oder zurückgenommen werden, sodass grundsätzlich keine langfristige Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. In seinem ersten Amtsjahr erließ Präsident Biden ca. 104 dieser Durchführungsverordnungen. In der Vergangenheit wurden direkt vor oder nach einem Regierungswechsel auffällig viele unterzeichnet. Unklar sei zudem, wie sich die Executive Order gegenüber anderen US Gesetzen verhält.

Zudem werden Rechtsbegriffe nicht näher definiert und erklärt. Das heißt bei der Auslegung in den USA kann ein anderes Ergebnis entstehen als bei einer Auslegung desselben Begriffs in Europa.

Auch die Ausgestaltung des Datenschutzprüfungsgerichts und der darauf basierenden Entscheidungen wirft demnach Fragen auf. So werden Beschwerdeführer lediglich über Standardschreiben informiert, dass die Prüfung der Beschwerde abgeschlossen wurde und dass ein Verstoß nicht festgestellt wurde bzw. dass Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Weitere Informationen sind nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, inwiefern der Executive Order nun zu einem positiven Verfahren zum Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA führt. Laut Mitteilung der EU Kommission wird derzeit ein Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss ausgearbeitet.

Laura Piater
Volljuristin
Beraterin für Datenschutz

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