Aufsichtsbehörde darf Auskunftsverlangen mit Zwangsgeld durchsetzen
Die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzgesetze obliegt in Deutschland den Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Zu diesem Zweck sind die Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der Datenschutzgesetze u.a. durch Unternehmen zu überprüfen. Dazu gehört auch…