Airbnb: Pflicht zur Datenübermittlung an die Landeshauptstadt München
Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 12.12.2018 (Az.: M 9 K 18.4553) entschieden, dass die Airbnb Ireland UC Daten zu Nutzern ihrer Plattform an die Landeshauptstadt München übermitteln muss. Dem „stünden keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen“ (Redaktion beck-aktuell: VG…