Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Trotz Privatnutzungsverbots ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privater Internetnutzung unzulässig
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, im Folgenden ‚Gerichtshof‘ genannt, hat im Fall einer Kündigung eines Arbeitnehmers entschieden, dass die der Kündigung vorangegangene Aufzeichnung von dessen Online-Aktivitäten zu stark in sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8…