Endlich Gewissheit – Bei der Veröffentlichung von Personenbildern gilt nach wie vor das Kunsturhebergesetz (KUG)
Mit Beschluss vom 18.06.2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine viel diskutierte Frage zur Anwendung des KUG nach Inkrafttreten der DSGVO beantwortet. Danach gilt das KUG weiterhin als Rechtsgrundlage für die Bildberichterstattung, ohne eine Einwilligung der fotografierten und gezeigten Personen.…