Kein Auskunftsanspruch für Insolvenzverwalter
In den Art. 12 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Rechte der betroffenen Personen geregelt. Art. 15 DSGVO regelt das Auskunftsrecht der betroffenen Personen, dessen Reichweite und Grenzen schon einige Gerichte beschäftigt hat und auch in Zukunft noch beschäftigen wird. Das Bundesverwaltungsgericht…