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Für die Datenverarbeitung gemeinsam Verantwortliche – datenschutzrechtliche Absicherung nach Art. 26 DSGVO

Verarbeiten zwei oder mehr Verantwortliche dieselben personenbezogenen Daten arbeitsteilig oder gemeinsam für jeweils eigene Zwecke ("joint control") gilt Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beispiele: Reisebüro, Hotelkette und Fluggesellschaft betreiben gemeinsam eine Internet-Plattform, über die sie die Daten erheben und verarbeiten. Unternehmen,…

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