Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat letztes Jahr auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Dieses regelt in § 38 BDSG, dass Unternehmen ab zehn Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Hier…