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Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien

Die EU-Kommission hat den von vielen Unternehmen lang ersehnten Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Großbritannien erlassen. Damit bescheinigt die EU-Kommission dem Vereinigten Königreich ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Dies vereinfacht nach dem Brexit den Datentransfer. Seit…

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