Unpersonalisierte Benutzer-Accounts
Bei Anmeldungen an Datenverarbeitungssystemen müssen die Benutzer eindeutig identifiziert und authentisiert werden, um eine ausreichende Vertraulichkeit und Integrität der Daten (Zugangs-, Zugriffs- und Eingabekontrolle), wie es in Art. 32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzlich vorgeschrieben ist, zu gewährleisten. Dies ist mit einem…