skip to Main Content

Dating-Portale

Unternehmen, die Dating-Portale betreiben, müssen gemäß Art. 35 Abs. 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dabei wird vorab geprüft, ob die mit dem Portal verbundene Verarbeitung der Nutzerdaten datenschutzrechtlich zulässig ist und potentielle Risiken für die Nutzer eingedämmt werden können.…

Mehr Lesen
Back To Top