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Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenpannen

Gemäß Art. 33 und 34 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Unternehmen verpflichtet, eingetretene Datenschutzverletzungen (z.B. Liegenlassen des Notebooks im Zug, E-Mail-Versand an falschen Empfänger, Hacker-Angriffe) der Aufsichtsbehörde unverzüglich zu melden und ggf. die Personen, deren personenbezogene Daten hiervon betroffen sind, zu…

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