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Datenübermittlung an Dritte

Da die Datenübermittlung an Dritte und die dadurch bedingte Offenlegung personenbezogener Daten eine für die betroffene Person besonders belastende Datenverarbeitung darstellt, muss der Verantwortliche prüfen, ob diese Datenverarbeitung zulässig ist.Dritte sind dabei Personen oder Stellen außerhalb des Verantwortlichen, davon ausgenommen…

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Für die Datenverarbeitung gemeinsam Verantwortliche – datenschutzrechtliche Absicherung nach Art. 26 DSGVO

Verarbeiten zwei oder mehr Verantwortliche dieselben personenbezogenen Daten arbeitsteilig oder gemeinsam für jeweils eigene Zwecke ("joint control") gilt Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beispiele: Reisebüro, Hotelkette und Fluggesellschaft betreiben gemeinsam eine Internet-Plattform, über die sie die Daten erheben und verarbeiten. Unternehmen,…

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