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LfD Niedersachsen verhängt 10,4 Millionen Euro Bußgeld gegen notebooksbilliger.de

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat der notebooksbilliger.de AG ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auferlegt.

 

Das Unternehmen hat seine Beschäftigten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren per Video überwacht, wobei die Kameras u.a. Lager, Verkaufsräume, Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche erfassten. Eine Rechtsgrundlage für diese Überwachung gab es nicht.

 

Ziel der Videoüberwachung sei laut dem Unternehmen die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie eine Nachverfolgung des Warenflusses in den Lagern gewesen. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten kann jedoch nur rechtmäßig sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass eine konkrete Person eine Straftat begangen hat. Ein Generalverdacht reicht nicht aus. Ferner ist bei einem begründeten Verdacht nur eine zeitlich begrenzte Überwachung angezeigt. Die Videoüberwachung bei notebooksbilliger.de war jedoch weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Personen beschränkt. Die Aufzeichnungen wurden zudem teilweise 60 Tage gespeichert und damit laut LfD Niedersachsen deutlich länger als erforderlich. In der Regel sind die Daten innerhalb von 2 bis 3 Tagen (max. 72 Stunden) nach Erhebung zu löschen, da es zumutbar ist, in diesem Zeitraum zu klären, ob eine Sicherung des Materials notwendig ist.

 

Einige Kameras waren auch auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet, sodass von der unzulässigen Videoüberwachung neben den Beschäftigten auch Kunden und Kundinnen des Unternehmens betroffen waren. Die Landesbeauftragte führte aus, dass die betroffenen Personen in Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, z.B. um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, hohe schutzwürdige Interessen haben. Dies gelte besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen.

 

Sie betonte außerdem, dass es sich hierbei um einen schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb handele und Unternehmen verstehen müssen, dass sie damit massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verstoßen.

 

Bei dem Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen handelt es sich um das bisher höchste Bußgeld, das Niedersachsen seit Inkrafttreten der DSGVO ausgesprochen hat. Der Bußgeldbescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da notebooksbilliger.de hiergegen Einspruch eingelegt hat.

 

Nach der Verhängung des bisher höchsten Bußgeldes in Deutschland in Höhe von 35,3 Millionen Euro im letzten Jahr, zeichnet sich auch durch diese Entscheidung der LfD Niedersachsen ab, dass die Aufsichtsbehörden ihr Vorgehen bei Datenschutzverstößen verschärfen. Prüfen Sie daher auch in Ihrem Unternehmen sorgfältig, ob Sie die Vorgaben der DSGVO einhalten.

 

Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz

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