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Unbefugte Datenübermittlung durch Systemadministrator

Das Landgericht Berlin verurteilte einen Pharmalobbyisten sowie einen Systemadministrator zu einer hohen Geldstrafe wegen Ausspähens von Daten (vgl. Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 11. April 2019: LG Berlin: Geldstrafen wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium; ebenso: rbb 24 online, 10.04.2019, Tagesspiegel online, 10.04.2019, Urteil vom 10.04.2019 – 501 – 39/13).

Der für das Bundesgesundheitsministerium zuständige Systemadministrator ermöglichte dem Pharmalobbyisten zwischen 2009 und 2012 immer wieder unbefugt Zugang zur E-Mail-Korrespondenz des Ministeriums; darunter E-Mails der damaligen Gesundheitsminister, Staatssekretäre und weiterer wichtiger Mitarbeiter. Der Pharmalobbyist wollte sich auf diese Weise noch vor etwaigen Konkurrenten und der Öffentlichkeit einen Informationsvorsprung verschaffen, um frühzeitig Einfluss auf Entscheidungen des Gesundheitsministeriums nehmen zu können.

Im Rahmen des Prozesses kam aber ebenso heraus, dass das Ministerium zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht alle notwendigen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen umgesetzt hatte, um einen solch unbefugten Zugang und Zugriff des IT-Administrators zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen (Redaktion beck-aktuell). Dass dies jedoch kein Einzelfall ist, zeigen die verschiedenen Datenpannen, die immer wieder publik werden.

Das Thema Datensicherheit sollte jedoch bei allen öffentlichen Stellen und Unternehmen einen hohen Stellenwert haben, um Unbefugten sowohl von außen und als auch von innen den Zugriff zu verwehren. Denn Fälle wie dieser oder auch der von Cambridge Analytica zeigen sehr deutlich, wie schwerwiegend sich Datenschutzverstöße und die damit einhergehende ungleiche Verteilung von Informationsmacht auf Politik und Gesellschaft auswirken (können).

 

S. Kieselmann

 

Beraterin für Datenschutz

 

Dipl.sc.pol.Univ.

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