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Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung trotz Brexit

Der Austritt von Großbritannien ist beschlossen. Neben zahlreichen Unklarheiten, blieb ebenso fraglich, in welcher Form das Land mit dem Datenschutz umgehen wird. Bis zum endgültigen Austritt besteht zwar auch für Großbritannien die Umsetzungspflicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nicht aber danach.

In einer offiziellen Absichtserklärung vom 7. August dieses Jahres hat die Regierung des Landes erklärt, dass es die Bestimmungen der DSGVO in nationales Recht umsetzen will. Dabei erklärte die Regierung, dass mit der Reform des Datenschutzrechts der einzelnen Person mehr Kontrolle über seine Daten gegeben werden soll. Auch sollen die Bußgelder in gleicher Weise bemessen werden, wie es die DSGVO vorsieht, also in den schwerwiegendsten Fällen einer Datenschutzverletzung bis zu 20 Millionen Euro (oder hier bis zu 17 Millionen Pfund) oder bis zu 4% vom gesamten Jahresumsatz.

Weitere grundlegende Ziele und Pflichten aus der DSGVO sollen ebenfalls in britisches Recht umgesetzt werden (z.B. das Recht auf Vergessenwerden).

Oberster Zweck der Reform wird es wohl sein, dass sich Großbritannien als Drittland mit angemessenem Datenschutzniveau etablieren kann. um auch nach dem Brexit einen ungehinderten Fluss der personenbezogenen Daten zwischen dem Land und den EU-Staaten garantieren zu können.

Bisher konnte die Regierung noch keinen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen, allerdings gibt es bereits Pläne, welche Reformen sich vollziehen sollen. Die Regierung hat hierzu ein PDF-Dokument veröffentlicht.

Ob und in welcher Form die Regierung garantieren kann, dass auch noch nach dem Austritt des Landes die neuen Regelungen in Kraft bleiben, ist abzuwarten.

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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