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Tracking jetzt ohne Einwilligung möglich!

Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass die Datenschutzkonferenz (DSK, Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) kurz bevor es mit der DSGVO ernst wurde verkündete, dass vor dem Einsatz von Tracking-Tools auf jeden Fall eine Einwilligung benötigt werde (wir berichteten, siehe Blog „Datenschutzkonferenz legt Regelung zur Einwilligung bei Cookies neu aus„).

Daher beraten wir unserer Kunden seitdem entsprechend und weisen immer wieder darauf hin, dass eine explizite Einwilligung benötigt wird, und zwar bereits bevor das Tracking aktiv wird.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in den Wintermonaten viele Webseiten geprüft und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Von 40 geprüften Webseiten war keine einzige Einwilligung wirksam.

Nun haben sich erfreulicherweise sowohl die DSK als auch der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg nochmals zu dem Thema geäußert. Demnach können prinzipiell auch das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO den Einsatz von Tracking-Tools rechtfertigen. Allerdings ist hier bekanntermaßen eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen und den Interessen der betroffenen Personen vorzunehmen, die tendenziell eher zugunsten der Nutzer ausfallen dürfte, zumindest wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden. Der LfDI Baden-Württemberg geht jedoch davon aus, dass z.B. lokal installierten Trackingtools ohne Weitergabe der Daten an Dritte zumindest ohne Einwilligung aufgrund des berechtigten Interesses zulässig wären.

Sie können bestimmte Tracking-Tools also auch ohne vorherige Einwilligung einsetzen!

 

Dabei ist zwingend folgendes zu beachten:

 

  • Die Tools müssen lokal installiert sein.
  • Daten dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
  • In der Datenschutzerklärung muss über den Einsatz der Tools informiert werden. Dort darf auch der Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO nicht fehlen.

 

 

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.

C. Lürmann

 

Rechtsanwältin

 

Consultant für Datenschutz

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