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Noch ein Jahr bis zur Datenschutzgrundverordnung, der Countdown läuft!

Nun ist es noch knapp 1 Jahr, bis die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tritt. Der Stichtag ist mittlerweile sicher allen bekannt. Es ist der 25.5.2018.

Ein Jahr klingt lang, ist es aber nicht. Bedenken Sie, dass Sie im kommenden Jahr in Sachen Datenschutz weitaus mehr Arbeit leisten müssen als die vergangenen Jahre. Ihr Ziel sollte es sein, bis Ende des Jahres einen Großteil der neuen Vorschriften umgesetzt zu haben, damit Sie dann noch genügend Zeit für den Feinschliff haben.

Die Vorbereitung auf die Datenschutzgrundverordnung ist mit viel zusätzlichem Aufwand Ihrerseits und Ihres Datenschutzbeauftragten verbunden. Sollten Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten haben, ist es an der Zeit sich darum zu bemühen. Ohne qualifizierte Unterstützung ist die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung nur schwer zu meistern.

Bedenken Sie, es muss nicht nur der Datenschutz aktuell am Laufen gehalten werden, sondern die neuen Vorschriften sind Stück für Stück in Ihrem Unternehmen zu integrieren. Da kommt, je nachdem wie Sie bisher den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gehandhabt haben, viel Arbeit auf Sie zu. Diese sollten Sie aufgrund der drohenden sehr hohen Bußgelder aber nicht scheuen.

Ein Jahr ist noch ein gutes Zeitpolster, zu sehr trödeln sollte man mit der Umsetzung der neuen Vorschriften jedoch nicht.

Dr. Bettina Kraft
Beraterin für Datenschutz
Justiziarin

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