skip to Main Content

Kabinett beschließt Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (kurz: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)) beschlossen. Durch das TTSDG soll Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt geschaffen werden.

 

Das TTDSG vereint Datenschutzbestimmungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) und hat diese Regelungen auch an die europäischen Vorgaben, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst.

 

Besonders hervorzuheben ist die enthaltene Regelung zum Einsatz von Cookies. Dies ist zwar schon seit längerer Zeit durch die europäische ePrivacy-Richtlinie geregelt, wurde aber im deutschen Recht bisher nie umgesetzt. So ist im TTDSG vorgeschrieben, dass das Speichern von und der Zugriff auf Cookies nur dann erlaubt ist, wenn der Endnutzer eingewilligt hat. Diese Einwilligung hat nach der Maßgabe der DSGVO zu erfolgen, d.h. sie muss freiwillig, auf Grundlage von klaren und umfassenden Informationen erfolgen und jederzeit widerruflich sein. Eine Einwilligung soll nur dann nicht erforderlich sein, wenn die Speicherung von oder der Zugriff auf die Informationen technisch notwendig sind.

 

Nun muss der Bundestag dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Wir werden hierzu weiter berichten.

 

Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz

Back To Top