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Facebook & Cambridge Analytica – Fortsetzung

Bei unserem letzten Beitrag zum Thema Facebook & Cambridge Analytica ging man noch von ca. 50 Millionen betroffenen Facebook-Nutzern aus, deren Daten missbräuchlich verwendet wurden, mittlerweile ist die Zahl auf 87 Millionen Nutzern gestiegen. Die Daten von bis zu 310.000 Nutzern in Deutschland wurden verwendet, und das, wo nach Angaben von Facebook gerade einmal 65 deutsche Nutzer die installierte App auch genutzt hatten.

Wie das funktioniert? Die Datenschutzeinstellungen bei Facebook machen es möglich. Sobald „Freunde“ und „Freunde von Freunden“ die eigenen Informationen sehen können, greift das typische Schneeballsystem und die Verbreitung von (vermeintlich vertraulichen) Informationen steigt exponentiell. In dem Moment, wo anderen Programmen erlaubt wird, auf Facebook-Informationen zuzugreifen, wird die Gefahr noch größer, dass Daten unkontrolliert verteilt werden.

Die zuständige Ministerin ist empört: Es müsse geprüft werden, ob die Maßnahmen der DSGVO ausreichen, um die Intransparenz der sozialen Netzwerke einzudämmen und Facebook solle die Funktion seiner Algorithmen offenlegen https://katarina-barley.de/wp-content/uploads/E33.pdf. Diesbezüglich habe Facebook bereits eine „wohlwollende“ Prüfung zugesagt.

Nun muss man sich klarmachen: Facebook wird weiterhin die Daten seiner Nutzer als Einnahmequelle benötigen. Die Einführung eines Bezahlmodells ist nach eigenen Angaben keinesfalls geplant. Dass Facebook in diesem Zusammenhang die Grundlage seines Geschäftsmodells, also die Funktionsweise seiner Algorithmen freiwillig „wohlwollend“ offenlegt, scheint in diesem Zusammenhang eher unwahrscheinlich. Ohne behördlichen Zwang ist nicht davon auszugehen, dass ein Unternehmen derartige Geschäftsgeheimnisse freiwillig veröffentlicht.

Zwar ist die Einführung der DSGVO und die damit vorgegebenen Standardeinstellungen „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ ein guter Ansatz, europaweit für eine Eindämmung des unkontrollierten Datenaustauschs zu sorgen. Ob die Behörden den Willen und nicht zuletzt überhaupt das Personal haben, die Einhaltung dieser Vorgaben auch nachzuhalten, bleibt abzuwarten.

Facebook hat als erste Maßnahme den Zugriff anderer Apps auf die eigene Plattform zunächst gestoppt, so dass der Login mittels Facebook-Benutzerprofil bei fremden Anbietern vorerst nicht mehr möglich ist. Allerdings hat jede von Facebook freigegebene App von Fremdanbietern grundsätzlich die Möglichkeit, auf verschiedene Facebook-Schnittstellen zuzugreifen. Nun muss in jedem einzelnen Fall überprüft werden, ob der Zugriff auf diese Schnittstelle überhaupt notwendig ist oder ob ggfs. eine entsprechende Einwilligung seitens des jeweiligen Nutzers vorliegt. Eine Einwilligung muss informiert aufgrund klarer vorheriger Information erfolgen, so will es die DSGVO.

Ob diese Prüfung durch Facebook tatsächlich bis zum 25. Mai 2018, wenn die DSGVO anzuwendendes Recht in der gesamten EU ist, abgeschlossen sein wird und wie mit nachträglichen Änderungen in Nutzungsbedingungen oder in Zweckbestimmungen umgegangen wird – sei es im Text, sei es in der technischen Umsetzung, werden wir beobachten. Bis dahin – und auch generell für die Zukunft – sollte sich der Verbraucher bei Preisgabe von Daten im Rahmen der Nutzung von derartigen Diensten immer wieder bewusst machen, dass er bei der Nutzung von „kostenlosen“ Angeboten selbst das Produkt ist – und nicht etwa Kunde.

C. Lürmann
Rechtsanwältin
Consultant Datenschutz

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