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Datenschutz im Rahmen der agilen Software-Entwicklung

Das anstehende Inkraft-Treten der DSGVO im Mai 2018 hat die Bedeutung des Datenschutzes als unternehmenskritische Thematik in den Vordergrund gerückt.

Insbesondere für Unternehmen aus der Software-Branche ergeben sich daraus zahlreiche neue Herausforderungen. Bestehende Software muss im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO evaluiert und ggf. angepasst werden; Kunden verlangen Compliance in Bezug auf abgebildete Prozesse und insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software. Und nicht zuletzt – Software, die keine gesetzeskonforme Datenverarbeitung ermöglicht ist mangelhaft.

Art. 25 DSGVO fordert weiterhin explizit Datenschutz durch Technikgestaltung (‚Privacy by Design‘) sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen (‚Privacy by Default‘).

All diese Anforderungen gilt es, bereits im Software-Entwicklungsprozess nachhaltig zu verankern, um sowohl Qualität sicher zu stellen als auch um teure Nachbesserungen zu vermeiden.

Wie eine solche Implementierung aussehen kann, wird exemplarisch anhand der 5 Phasen des agilen Projektzyklus dargestellt:

1. Schritt: Erkennen. Verantwortlich: Product Owner, Projekt-Manager

Datenschutzrelevanz erkennen, Indikatoren hierfür sind bspw.

  • Personenbezogene Daten sind Bestandteil der User Story
  • Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt
  • Big Data / Smart Data Bezug

2. Schritt: Beschreiben. Verantwortlich: Product Owner, Projekt-Manager, Datenschutzbeauftragter

Teil der User Story werden zwingend die datenschutzrechtlichen Anforderungen, bspw.

  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Datenverschlüsselung muss vorgesehen werden
  • Festlegung von Speicherfristen
  • Protokollierung von Zustimmungen
  • Rechte- / Rollenkonzept
  • Folgenabschätzung soweit erforderlich

3. Schritt: Umsetzen. Verantwortlich: Software-Developer

Die dem Stand der Technik entsprechende Umsetzung ist zu gewährleisten, bspw.

  • Anerkannte Richtlinien zur sicheren Software-Entwicklung (bspw. OWASP) werden berücksichtigt
  • Echtdaten müssen anonymisiert werden, bevor sie in Test- und Entwicklungssysteme gelangen
  • Einsatz anerkannter Verschlüsselungsverfahren

4. Schritt: Abnehmen. Verantwortlich: Product Owner, Projekt-Manager

Teil des Akzeptanz-Prozesses ist auch die Prüfung, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt wurden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ergänzt oder modifiziert werden muss.

5. Schritt: Betreiben. Verantwortlich: IT-Operations, Kunde

Soweit die Software selbst betrieben wird, ist insbesondere zu beachten:

  • Sicherstellung von Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme
  • Definition eines Desaster Recovery Prozesses
  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
  • Definition Backup-Prozess

Eine Umsetzung dieser Vorgehensweise hat sich in der Praxis als zuverlässige Methodik bewährt, setzt allerdings voraus, dass bei den Projektbeteiligten bereits eine Sensibilisierung für die Themen Datenschutz und Datensicherheit vorhanden ist. Insofern bietet es sich an, den Prozess im Rahmen einer Awareness-Kampagne zu etablieren.

Stephan A. Klein
Rechtsanwalt, Senior Consultant Datenschutz

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