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BVG soll angeblich Daten von Mitarbeitern ausgespäht haben

Am Freitag der vergangenen Woche hat die Gewerkschaft Verdi den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) vorgeworfen, sich Dateien der Personalvertretung nicht nur zugänglich gemacht, sondern diese dann auch genutzt zu haben.

Einem leitenden Angestellten sollen Zugangsrechte für Laufwerke eingerichtet worden sein, die von den Personalräten für ihre Aufgaben genutzt werden und auf welchen zahlreiche Dokumente, u.a. mit sensiblen Beschäftigtendaten, zu finden gewesen sind.

Die Pressestelle der BVG dementiert eine vorsätzliche Handlung; es soll sich vielmehr um einen unbeabsichtigten Fehler der IT-Abteilung bei der Einrichtung der Berechtigungen gehandelt haben. Dieser Fehler wurde 14 Tage später bekannt, woraufhin die Zugangsrechte umgehend wieder entzogen wurden. Einsicht sei in die dort gespeicherten Dateien nicht genommen worden.

Dieser Darstellung des Vorfalls als einen bloßen IT-Fehler, folgt Verdi nicht. Im Gegenteil, es wird von der Gewerkschaft sogar die Erstattung einer Strafanzeige gegen die BVG geprüft.

Zumindest kann man hier wohl eine Datenschutzverletzung i.S.v. Art. 4 Nr. 12 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) annehmen, da personenbezogene Daten unbefugt offengelegt wurden; hierbei ist es unerheblich, ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschah oder ob der leitende Angestellte, dem die Daten angeblich offengelegt wurden, tatsächlich Einsicht genommen hat oder nicht. Daher bedarf es auf jeden Fall der Verbesserung der Datensicherheit, damit ein solcher Vorfall sich nicht wiederholt.

Sofern es sich tatsächlich um eine absichtliche Zugangs- und Zugriffsbeschaffung durch die BVG handelt, wäre dies allerdings eine schwerwiegende Datenschutzverletzung.

 

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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