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BGH entscheidet: Dashcams können Beweise liefern

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Videoaufnahmen von Dashcams, also Kameras, die im Auto auf dem Armaturenbrett angebracht sind, ergibt ein unstimmiges Gesamtbild: Das dauerhafte anlasslose Aufzeichnen der Dashcams wird nach wie vor als Verstoß gegen das Datenschutzrecht gesehen. Andererseits kann dieses Bildmaterial als Beweismittel im Falle eines Unfalls vor Gericht verwendet werden.

Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Autofahrer sieht der BGH nicht. Als Verkehrsteilnehmer müsse man damit rechnen, von anderen beobachtet zu werden, so die Argumentation des Gerichts. Da nur der öffentliche Raum aufgezeichnet werde, handele es sich nicht um einen Eingriff in die Privatsphäre, sondern betreffe nur die Sozialsphäre.

Da der BGH sich leider nicht zu einem Komplettverbot der Dashcams durchringen konnte, wäre eine verbindliche Vorgabe zur verpflichtenden automatischen Löschung des Videomaterials wünschenswert gewesen, die außerdem eine Speicherung nur im Falle eines Unfalls erlaubt.

L. Fuchs
Beraterin für Datenschutz

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