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In welcher Sprache kommuniziere ich mit den Aufsichtsbehörden?

Die Datenschutzgrundverordnung ist nun seit knapp 1,5 Jahren in Kraft und die Kommunikation der Aufsichtsbehörden mit Unternehmen nimmt zu. Die anfängliche Zurückhaltung flacht ab und es werden aktiv Prüfungen und Untersuchungen vorgenommen.

Dabei stellen sich Unternehmen oft die Frage in welcher Sprache muss ich mit der Aufsichtsbehörde kommunizieren und in welcher Sprache muss ich meine Dokumente vorhalten. Gerade weltweit agierende Konzernunternehmen fertigen ihre Unterlagen in der Regel in Englisch an. Dies ist auch zulässig, so lange ein international aufgestelltes Unternehmen als Unternehmenssprache Englisch festgelegt hat.

Hier ist vor allem auch in Hinblick auf die Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten zu beachten, dass alle Beschäftigten diese verstehen können.

Bei Bedarf kann eine deutsche Aufsichtsbehörde aber Teile oder ganze Dokumente in Deutsch anfordern.

Dies ergibt sich aus der in Deutschland definierten Amtssprache. Diese ist nach den Verwaltungsgesetzen der einzelnen Bundesländer deutsch.

Unten den oben genannten Umständen ist es erlaubt seine datenschutzrechtlichen Dokumentationen in Englisch zu pflegen. Man sollte sich aber bereits vorab um eine für den Einzelfall schnell zugängliche Übersetzungsmöglichkeit bemühen, um einem möglichen Verlangen der Aufsichtsbehörde zügig nachkommen zu können.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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