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Wer darf als interner Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Auch interne Datenschutzbeauftragte müssen den Verantwortlichen in datenschutzrechtlicher Sicht beraten, prüfen und überwachen. Diese Aufgaben können sie nur wahrnehmen, wenn sie zum einen die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde haben, und zum anderen muss sichergestellt werden, dass sie sich nicht selbst überprüfen müssen.

Ein interner Datenschutzbeauftragter, der ein Mitarbeiter des Unternehmens ist, darf nicht auch in anderen datenschutzrelevanten Fachbereichen für das Unternehmen tätig sein. Aufsichtsbehörden haben bereits die Bestellung eines IT-Leiters zum Datenschutzbeauftragten gerügt. Dasselbe dürfte auch für Compliance-Beauftragte und Leiter der Rechtsabteilung gelten. Es sollte aufgrund der erhöhten Bußgelder, die auf Basis der Datenschutzgrundverordnung fällig werden können, geprüft werden, ob der intern bestellte Datenschutzbeauftragte seine datenschutzrechtlichen Aufgaben auch wirksam erledigen kann und darf.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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