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Durchsetzung der Dieselfahrverbote mittels intelligenter Videoüberwachungstechnik

Nach dem Dieselskandal sollen die Dieselfahrverbote kommen.

 

Zur Durchsetzung der Verbote wurde nun ein Gesetzesentwurf von der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingebracht, der wiederum für Empörung der Verbraucher sorgen könnte.

 

Es ist nämlich geplant, Verbote für Dieselfahrzeuge durch den Einsatz intelligenter Videoüberwachungs-technik durchzusetzen. Die damit verbundene „massenhafte Überwachung von Autofahrern wegen einer Ordnungswidrigkeit“ stößt -kaum überraschend- weitestgehend auf Kritik (beck-aktuell, 18. Januar 2019: Opposition hat Datenschutz-Bedenken gegen Überwachung von Diesel-Fahrverboten per Kennzeichen-Scan).

 

In seiner Pressemitteilung vom 27.11.2018 hat sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit besorgt darüber gezeigt: Der Einsatz solcher Technik „führt erkennbar in eine unverhältnismäßige staatliche Überwachungs- und Kontrollspirale hinein und steuert damit verfassungsrechtlich direkt in eine Sackgasse.“

 

Denn erst einmal würden deutschlandweit in den ausgewiesenen Zonen alle sich dort aufhaltenden Verkehrsteilnehmer automatisiert erfasst, und zwar mit ihrem KFZ-Kennzeichen, zusätzlich mit dem Bild ihres Fahrzeugs und von ihnen selbst als Fahrer sowie den Zeit- und Standortangaben. Anschließend sollen ihre Daten mit denjenigen aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg abgeglichen werden (Schindler/Kottke: Dieselfahrverbote und Kennzeichenerkennung, ZD-Aktuell 2018, 06392). Die Speicherdauer der Daten beträgt zwei Wochen bis 6 Monate (beck-aktuell, 18. Januar 2019: Opposition hat Datenschutz-Bedenken gegen Überwachung von Diesel-Fahrverboten per Kennzeichen-Scan).

 

Auch wenn hierbei kein ‚Citizen Score‘ nach chinesischem Vorbild für das Führen eines umweltfreundlichen Autos vergeben werden soll, sind damit sehr wohl Risiken für die Bürger verbunden. Daher empfiehlt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf eine gewöhnliche Plakette als milderes Mittel zurückzugreifen.

 

Nach Ansicht der Bunderegierung sei dies aber keine Lösung, die genauso praktikabel, effizient und dabei weniger personalintensiv sei wie der Einsatz intelligenter Videoüberwachungstechnik. Zudem würden „die Daten sofort gelöscht werden, wenn ein Fahrzeug nicht von den Fahrverboten betroffen ist“ (Massenüberwachung von Autos macht noch keinen „Überwachungsstaat“, ZD-Aktuell 2018, 06374).

 

Die Verbraucher sollen nun also auch noch mit ihren Daten für den Dieselskandal „bezahlen“. Dabei sollte „[v]orrangiges Ziel (…) sein, den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen zu reduzieren (…).“ Und das kann „am Ende nicht durch Kennzeichenerkennung erreicht werden“ (Schindler/Kottke: Dieselfahrverbote und Kennzeichenerkennung, ZD-Aktuell 2018, 06392).

 

 

S. Kieselmann

 

Beraterin für Datenschutz

 

Dipl.sc.pol.Univ.

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