skip to Main Content

Datenschutz: Aufsichtsbehörden machen zunehmend Ernst

Wie der Heise Verlag meldet, hat das Amtsgericht Hamburg einen Erlass des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bestätigt, wonach der Schufa-Konkurrent Bürgel eine Strafe von 15.000 € wegen Geoscoring zahlen soll. Bürgel hatte auf eine Bonitätsanfrage hin eine Scorewert alleine über die Wohnanschrift eines Kunden übermittelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Bürgel will es nicht akzeptieren. Dennoch geht Caspar davon aus, dass er derartige Verfahren künftig gar nicht mehr führen müsse. Hintergrund sei, so Heise, dass die von Mai 2018 an geltende EU-Datenschutzverordnung die hiesigen Schranken beim Geoscoring nicht aufhebt, den Bußgeldrahmen aber um ein Vielfaches erhöht.

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung sind Strafen von bis zu 4% des Vorjahresumsatzes möglich!

Zum Heise-Artikel geht’s hier!

Back To Top