skip to Main Content

225 Mio. Euro Bußgeld gegen WhatsApp

Nach dem erst kürzlich verhängten Rekordbußgeld gegen Amazon durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde in Höhe von 746 Mio. Euro, hat die irische Aufsichtsbehörde DPC nun das zweithöchste Bußgeld in der Geschichte der DSGVO gegen WhatsApp verhängt: 225 Mio. Euro soll WhatsApp wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen.

Ermöglicht werden solche hohen Bußgelder durch Art. 83 Abs. 5 DSGVO, wonach im Fall eines Unternehmens Geldbußen von bis zu 4% seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden können.

Das Bußgeld bezieht sich auf ein bereits 2018 begonnenes Verfahren, in dem es um Verstöße gegen die Transparenzvorgaben aus Art. 12-14 DSGVO ging. Die irische Aufsichtsbehörde kam zu dem Ergebnis, dass WhatsApp diesen Vorgaben im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen und deren Weiterverarbeitung zwischen WhatsApp und anderen Facebook-Unternehmen nicht nachgekommen sei. Die ursprünglich veranschlagten 30-50 Mio. EUR schienen einigen anderen Aufsichtsbehörden unangemessen, so dass der EDSA einen gem. Art. 65 DSGVO verbindlichen Beschluss erlassen musste. Dieser erhöhte das Bußgeld auf 225 Mio. EUR, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • 90 Mio. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • 30 Mio. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 DSGVO
  • 30 Mio. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO und
  • 75 Mio. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 14 DSGVO.

Daneben sprach die DPC eine Verwarnung aus und forderte WhatsApp auf, seine Datenverarbeitung in Einklang mit den Vorschriften zu bringen.

WhatsApp ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und hat bereits angekündigt gegen diese vorzugehen. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Bußgeld in der Höhe rechtskräftig wird und auch tatsächlich gezahlt werden muss. Nichtsdestotrotz setzt die Entscheidung erneut ein wichtiges Zeichen für den Datenschutz und kann nur als Warnung verstanden werden, den Datenschutz und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen. Wird das Verfahren letztlich mit einem Urteil entschieden, werden einige strittige Punkte bisheriger Berechnungsmodelle thematisiert werden müssen. Dadurch würde in jedem Fall mehr Rechtssicherheit für Verantwortliche geschaffen.

Julia Bernard
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz

Back To Top