Videokonferenzdienste erfreuen sich zur Zeit zunehmender Beliebtheit. Sie können helfen, gewohnte Arbeitsabläufe während der angeordneten Kontaktsperren aufrechtzuerhalten. Nicht alle Lösungen sind jedoch für den geschäftlichen Einsatz empfehlenswert.
Insbesondere der US-amerikanische Anbieter Zoom fiel bereits mehrfach durch Sicherheits- und Datenschutzmängel auf. Sogar die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft sah sich nach einigen unschönen Zwischenfällen gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen. Mittlerweile hat man bereits Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Es soll künftig nicht mehr möglich sein, als Außenstehender einfach an fremden Videokonferenzen teilzunehmen.
Wichtig für Unternehmen ist: Sprechen sie möglichst vor der Einführung neuer Software mit Ihrem Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten! Nur auf diesem Weg erhalten Sie eine kompetente und unabhängige Einschätzung der Risiken von Datenverarbeitungsprozessen. Außerdem kann eine bestehende Lösung bei Bedarf besser abgesichert werden.
Ansonsten können sich Schnellschüsse zum öffentlichkeitswirksamen Debakel entwickeln. Selbst das bayerische Innenministerium bot ungesicherte Zugänge zu Videokonferenzräumen an. Lassen wir uns dies eine Warnung sein und weiterhin besonnen auf die Herausfordeungen der Krise reagieren.
Florian S.
Justiziar | M.A.
Consultant für Datenschutz
Die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus hat unser gesellschaftliches Leben weiterhin fest im Griff. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. April aufrechtzuerhalten. Dabei ist auch der Datenschutz weiterhin von großer Bedeutung.
Teilweise wird eine Einschränkung des Datenschutzes gefordert, um besser gegen die schnelle Ausbreitung des Virus vorgehen zu können. Es geht darum, wie personenbezogene Daten zu diesem Zweck eingesetzt und verarbeitet werden können. Im Gespräch ist in diesem Zusammenhang z.B. immer wieder eine App (hierzu berichten wir in einem separaten Blog), die aufgrund von Bewegungsdaten Kontaktpersonen von Infizierten schnell informieren und auf ihr Ansteckungsrisiko hinweisen soll.
Solche Maßnahmen können jedoch je nach Ausgestaltung zu tiefen Grundrechtseingriffen führen. Auch wenn der Datenschutz im Angesicht der Corona-Krise und der Gesundheitsbeeinträchtigungen eher „unwichtig“ wirkt, weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zu Recht darauf hin, dass der Grundrechtsschutz auch und gerade in Krisenzeiten ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung darstelle, der unter allen Umständen aufrecht zu erhalten sei. Deshalb werden die Datenschutzbehörden auch weiterhin darauf hinwirken, dass die Datenschutzrechte aller betroffenen Personen gewahrt werden.
Aktuelle datenschutzrechtliche Informationen des BfDI und anderer Stellen zur Corona-Krise finden Sie hier.
Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz