H&M wurde durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wegen der Überwachung von Mitarbeitern in einem Servicecenter in Nürnberg ein Rekordbußgeld von 35,3 Millionen Euro auferlegt.
Seit mindestens sechs Jahren wurden von einem Teil der Beschäftigten des Servicecenters umfangreich deren private Lebensumstände erfasst und auf einem Netzlaufwerk dauerhaft gespeichert. Bekannt wurde dies im Oktober 2019, weil die Notizen durch einen Konfigurationsfehler für einige Stunden unternehmensweit einsehbar waren.
Nach Angaben des hamburgischen Datenschutzbeauftragten führten die Vorgesetzten nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten der Mitarbeiter sog. Welcome Back Talks durch. Dadurch erlangtes Wissen wurde in etlichen Fällen festgehalten, z.B. konkrete Urlaubserlebnisse der Mitarbeiter oder Krankheitssymptome und Diagnosen. Die Vorgesetzten eigneten sich zusätzlich durch Einzel- oder Flurgespräche ein umfangreiches Wissen über das Privatleben der Mitarbeiter an, das von harmlosen Details bis zu familiären Problemen oder religiösen Bekenntnissen reichte. Diese Informationen wurden teilweise aufgezeichnet, digital gespeichert und konnten von bis zu 50 Führungskräften am Standort eingesehen werden. Die Aufzeichnungen waren zum Teil sehr detailliert und wurden laufend fortgeschrieben. Die so erhobenen Daten wurden neben einer akribischen Auswertung der individuellen Arbeitsleistung u.a. genutzt, um ein Profil der Mitarbeiter für Maßnahmen und Entscheidungen im Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Die Kombination aus der Ausforschung des Privatlebens und der laufenden Erfassung, welcher Tätigkeit sie jeweils nachgingen, führte nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu einem besonders intensiven Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen und stellt eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes dar. Vor diesem Hintergrund sei das Bußgeld in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.
Positiv bewertet wurde das Bekenntnis der Unternehmensleitung zur Unternehmensverantwortung nach einem Datenschutzverstoß. Es wurde ein umfassendes Datenschutzkonzept vorgelegt, die Unternehmensleitung hat sich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigt und bemüht sich um Wiedergutmachung. In diesem Zuge soll den Betroffenen ein unbürokratischer Schadensersatz in beachtlicher Höhe ausgezahlt werden.
Dieses Bußgeld von 35,3 Millionen Euro übersteigt alle seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland verhängten Bußgelder deutlich und ist trotz der transparenten Aufklärung und Kooperation des Unternehmens hoch ausgefallen. Die Aufsichtsbehörden verschärfen also scheinbar ihr Vorgehen bei Datenschutzverstößen. Die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO ist daher zur Vermeidung von (hohen) Bußgeldern unerlässlich.
Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz
Das Landgericht Berlin verurteilte einen Pharmalobbyisten sowie einen Systemadministrator zu einer hohen Geldstrafe wegen Ausspähens von Daten (vgl. Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 11. April 2019: LG Berlin: Geldstrafen wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium; ebenso: rbb 24 online, 10.04.2019, Tagesspiegel online, 10.04.2019, Urteil vom 10.04.2019 - 501 – 39/13).
Der für das Bundesgesundheitsministerium zuständige Systemadministrator ermöglichte dem Pharmalobbyisten zwischen 2009 und 2012 immer wieder unbefugt Zugang zur E-Mail-Korrespondenz des Ministeriums; darunter E-Mails der damaligen Gesundheitsminister, Staatssekretäre und weiterer wichtiger Mitarbeiter. Der Pharmalobbyist wollte sich auf diese Weise noch vor etwaigen Konkurrenten und der Öffentlichkeit einen Informationsvorsprung verschaffen, um frühzeitig Einfluss auf Entscheidungen des Gesundheitsministeriums nehmen zu können.
Im Rahmen des Prozesses kam aber ebenso heraus, dass das Ministerium zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht alle notwendigen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen umgesetzt hatte, um einen solch unbefugten Zugang und Zugriff des IT-Administrators zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen (Redaktion beck-aktuell). Dass dies jedoch kein Einzelfall ist, zeigen die verschiedenen Datenpannen, die immer wieder publik werden.
Das Thema Datensicherheit sollte jedoch bei allen öffentlichen Stellen und Unternehmen einen hohen Stellenwert haben, um Unbefugten sowohl von außen und als auch von innen den Zugriff zu verwehren. Denn Fälle wie dieser oder auch der von Cambridge Analytica zeigen sehr deutlich, wie schwerwiegend sich Datenschutzverstöße und die damit einhergehende ungleiche Verteilung von Informationsmacht auf Politik und Gesellschaft auswirken (können).
S. Kieselmann
Beraterin für Datenschutz
Dipl.sc.pol.Univ.