Die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus hat unser gesellschaftliches Leben weiterhin fest im Griff. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. April aufrechtzuerhalten. Dabei ist auch der Datenschutz weiterhin von großer Bedeutung.
Teilweise wird eine Einschränkung des Datenschutzes gefordert, um besser gegen die schnelle Ausbreitung des Virus vorgehen zu können. Es geht darum, wie personenbezogene Daten zu diesem Zweck eingesetzt und verarbeitet werden können. Im Gespräch ist in diesem Zusammenhang z.B. immer wieder eine App (hierzu berichten wir in einem separaten Blog), die aufgrund von Bewegungsdaten Kontaktpersonen von Infizierten schnell informieren und auf ihr Ansteckungsrisiko hinweisen soll.
Solche Maßnahmen können jedoch je nach Ausgestaltung zu tiefen Grundrechtseingriffen führen. Auch wenn der Datenschutz im Angesicht der Corona-Krise und der Gesundheitsbeeinträchtigungen eher „unwichtig“ wirkt, weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zu Recht darauf hin, dass der Grundrechtsschutz auch und gerade in Krisenzeiten ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung darstelle, der unter allen Umständen aufrecht zu erhalten sei. Deshalb werden die Datenschutzbehörden auch weiterhin darauf hinwirken, dass die Datenschutzrechte aller betroffenen Personen gewahrt werden.
Aktuelle datenschutzrechtliche Informationen des BfDI und anderer Stellen zur Corona-Krise finden Sie hier.
Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) hat am 1. Juni 2017 ein Positionspapier veröffentlicht, das datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren ausspricht (vgl. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/DatenschutzrechtlicheEmpfehlungenVernetztesAuto.html?nn=5217154).
Die 13 Empfehlungen sind im Wesentlichen Umsetzungen der Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb intelligenter Fahrzeuge. So darf die Datenverarbeitung im Fahrzeug und für datenbasierte Dienste nur im notwenigen Umfang auf personenbezogene Daten zugreifen (Empfehlung 3). Nach dem Grundsatz "Privacy by default" müssen datenschutzfreundliche Voreinstellungen etabliert werden (Empfehlung 9). Die Systeme müssen einen wirksamen Schutz vor Cyber-Angriffen bieten (Empfehlung 13). Die Empfehlungen gehen nicht ins Detail, sind aber hilfreiche Richtlinien bei der Gestaltung datenschutzkonformer IT-Systeme in intelligenten Fahrzeugen.
Die 13 Empfehlungen wurden anlässlich eines Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug auf Einladung der BfDI veröffentlicht. In ihrer Eröffnungsrede wies die BfDI darauf hin, moderne Fahrzeuge würden bereits jetzt Daten zum Fahrverhalten und den zurückgelegten Wegen sammeln, aus denen sich Persönlichkeitsprofile erstellen ließen. Fahrer müssten daher die volle Hoheit über die Verwendung personalisierter Fahrzeugdaten haben. Über jede Datenverwendung müsse im Sinne einer vollständigen Transparenz unterrichtet werden (Näheres finden Sie unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2017/13_SymposiumAutomatisiertesFahren.html).
Die Fahrzeugindustrie, die nach dem Diesel-Abgasskandal viel Vertrauen verloren hat, versucht solches wiederzugewinnen.
BMW hat in einer Pressemitteilung vom 30. Mai 2017 erklärt, der „Schutz der Fahrzeugdaten gehöre zum Verständnis von Premium beim hochvernetzten Fahrzeug“ (vgl. unter https://www.press.bmwgroup.com/deutschland/article/detail/T0271366DE/bmw-group-startet-bmw-cardata:-neue-und-innovative-services-fuer-den-kunden-%E2%80%93-sicher-und-transparent?language=de). Kunden sollten die Möglichkeit erhalten zu entscheiden, was mit den Daten passiere. Das soll mit BMW CarData möglich sein. Fahrzeugdaten, wie der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch, würden verschlüsselt über eine im Fahrzeug eingebaute SIM-Karte an BMW-Server übertragen, von wo Service-Anbieter nach Einwilligung des Kunden diejenigen Daten verschlüsselt beziehen könnten, die sie für ihre Dienstleistungen benötigen. Per Mausklick könne der Fahrer Datenfreigaben erteilen, sie ablehnen oder bereits erteilte Freigaben entziehen. Der Fahrer könne auch jederzeit über ein Portal einen Report über weitergegebene Daten anfordern.
Die weitere Diskussion um durch Fahrzeuge bzw. in Fahrzeugen generierte Daten bleibt spannend.
Dr. Wolfhard Steinmetz
Consultant für Datenschutz