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Facebook & Cambridge Analytica

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für außereuropäische Unternehmen, die auf dem Markt der Europäischen Union tätig sind und damit auch für Anbieter Sozialer Netzwerke. Die Privacy Shield-zertifizierte (vgl. unter https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active) Facebook Inc. hat zudem Niederlassungen innerhalb der Europäischen Union. Auf die Art der Niederlassung, also ob es sich dabei um Tochtergesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, unselbständige Zweigstellen oder lediglich kleine Büros handele, ist dabei unerheblich.

Wegen der unbefugt übermittelten Daten von ca. 50 Mio. Facebook-Nutzern an Cambrigde Analytica, die diese über ein Unternehmen erhielten, das mittels einer mobilen Applikation zu vornehmlich wissenschaftlichen Zwecken sich von den teilnehmenden Facebook-Nutzern Zugriff auf deren Profile und Kontakte geben ließ, ermittelt nun auch die britische Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

Geplant war wohl, durch gezieltes Profiling, die politische Willensbildung der Facebook-Nutzer derart zu beeinflussen, um einen Wahlerfolg Donald Trumps im Präsidentschaftswahlkampf und angeblich auch ein Abstimmungsergebnis zu Gunsten eines Austritts Großbritanniens aus der EU zu erzielen. Dabei hatte die Mehrheit der Facebook-Nutzer weder in die Übermittlung ihrer Daten durch Facebook zugestimmt noch wurden sie über die Verwendung und insbesondere über Logik, Tragweite und v.a. Auswirkungen des Profilings informiert. Trotz der sich nach Bekanntwerden des Skandals anschließenden Unschuldsbeteuerungen von Facebook, steht für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fest, dass es „auch künftig das Geschäftsmodell von Facebook [bleibt], Daten zu sammeln und sie gegen Geld (…) zugänglich zu machen“ (vgl. unter http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/datenskandal-hamburger-datenschuetzer-zweifelt-an-facebooks-demutsgesten/21121810.html). Vielmehr zeige sich erneut, dass aufgrund der Auswertung personenbezogener Daten „nicht nur das Konsumverhalten von Personen beeinflusst, sondern auch Macht über politische Entscheidungen vermittelt“ wird (vgl. unter https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/konjunktur-deutsche-datenschuetzer-wollen-facebook-schnittstellen-pruefen_id_8646575.html).

S. Kieselmann
Beraterin für Datenschutz
Dipl.sc.pol.Univ.

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