EU-Vertreter nach DSGVO und und Vertreter für die Schweiz nach DSG
Die meisten Unternehmen außerhalb der EU/Schweiz brauchen einen Vertreter.
Wenn Ihr Unternehmen keine Büros, Niederlassungen oder sonstigen Einrichtungen in der EU/Schweiz hat, aber Geschäfte mit Kunden in der Union/Schweiz macht, müssen Sie einen Vertreter bestellen.
Unsere Juristen dienen als Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU und der Schweiz und Sie erfüllen Ihre DSGVO und DSG-Pflichten. Kontakt: sales@it-sec.de