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Einsatz von Übersetzungsdienstleistern

Vor dem Hintergrund der immer weiter voranschreitenden Globalisierung ist es für Verantwortliche von zunehmender Bedeutung, Dokumente, Informationen und Texte in diversen Sprachen an Beschäftigte, Lieferanten und Kunden zur Verfügung stellen zu können. Daher erfreuen sich Übersetzungsdienstleister, wie beispielsweise das Übersetzungstool DeepL, großer Beliebtheit.

Vorsicht bei den angebotenen Versionen und Funktionen

Oftmals haben User dabei die Möglichkeit zwischen einer kostenfreien und einer kostenpflichtigen Version zu wählen.

Während die eingegebenen Texte/Informationen bei den kostenfreien Versionen in der Regel von den Dienstleistern auch dazu genutzt werden, um das Produkt zu verbessern oder Marketinganalysen vorzunehmen, wird bei der kostenpflichtigen Version darauf verzichtet.

Vorsicht ist daher bei kostenfreien Versionen geboten, wenn ganze Dokumente oder sensible Texte übersetzt werden sollen und das kostenfreie Tool nicht nur wie ein Wörterbuch (= Übersetzung einzelner Wörter) genutzt werden soll. Bei Texten und Dokumenten können letztlich personenbezogene Daten oder Informationen, die beispielsweise unter das Geschäftsgeheimnisgesetz fallen, enthalten sein, die nicht ohne die datenschutzrechtliche Absicherung (insbesondere Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung und hinreichende technische und organisatorische Maßnahmen) vom eingesetzten Dienstleister verarbeitet werden dürfen.

Drittstaatentransfer

Weiterhin stellt der Drittstaatentransfer ein datenschutzrechtliches Risiko dar. Sinnvoll ist es daher auf Übersetzungsdienstleister zurückzugreifen, die Ihren Sitz (inkl. deren Rechenzentren) in Europa bzw. dem EWR haben, sodass keine Übermittlung von Dokumenten und sensiblen Inhalten in Drittstaaten stattfindet.

Im Übrigen müssen Verantwortliche prüfen, ob der Drittstaatentransfer hinreichend durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen abgesichert ist.

Fazit

Verantwortliche sind gut damit beraten, den Übersetzungsdienstleister sorgfältig auszuwählen. Machen Sie sich bewusst, welche Funktionen benötigt werden und prüfen Sie, ob diese datenschutzrechtlich hinreichend abgesichert sind. Sorgen Sie dafür, dass auch die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit dem Dienstleister vorliegen. Und sensibilisieren Sie ebenfalls Ihre Mitarbeiter*innen, dass diese nicht einfach ohne Freigabe solche Dienste nutzen, ohne sich des Verstoßes gegen den Datenschutz bewusst zu sein.

Laura Piater
Volljuristin
Beraterin für Datenschutz

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