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Datenschutz Bußgelder Anfang 2021

Die große Bußgeldwelle nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 ist ausgeblieben. Jetzt, fast drei Jahre danach steigt die Zahl der erfassten Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder stetig. Im Jahr 2020 verhängten die europäischen Bußgeldbehörden gemeinsam Bußgelder in Höhe von 158,5 Millionen € wegen Verstößen gegen das europäische Datenschutzrecht.

 

Schaut man sich die Zahlen der erfassten Verstöße an, sieht man einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zu den Jahren zuvor, seit Mai 2018. Tatsächlich stieg die Zahl um 39%!

 

Im europäischen Vergleich sind, wie auch vor der DSGVO deutliche Unterschiede zu erkennen. Nicht nur die Zahlen der Verstöße, gerade der unterschiedliche Umgang mit diesen wird deutlich.

 

Die meisten Verstöße sind mit 77.747 Fällen in Deutschland dokumentiert. Bezieht man die gemeldeten Verstöße aber auf die Einwohnerzahl, liegt Dänemark mit 155,6 gemeldeten Verstößen pro 100.000 Einwohner vor allen anderen Mitgliedstaaten. Aus diesen Zahlen sollte man allerdings nicht voreilig folgern, dass in Deutschland oder Dänemark ein besonders niedriges Datenschutzniveau herrscht.

 

Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum gab es in Frankreich 5389 und in Italien lediglich 3460 geahndete Fälle. Interessanterweise belegt Italien aber bei der Gesamtsumme von verhängten Bußgeldern den ersten Platz mit insgesamt 69 Millionen Euro.

 

Dies macht deutlich wie unterschiedlich die DSGVO durch die Datenschutz- und Bußgeldbehörden ausgelegt wird. Denn oftmals bedeutet die Meldung eines Datenschutzvorfalls nicht gleich ein Bußgeld für den Verantwortlichen.

 

Fazit:

 

Die Höhe und der Anstieg der geahndeten Fälle und die Summe der verhängten Bußgelder zeigt, dass die Zeit der nachsichtigen Aufsichts- und Bußgeldbehörden ein Ende nimmt. Unternehmen hatten ausreichend Zeit ihr Datenschutzmanagement aufzustellen und damit die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

 

Im Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass es erneut zu mehr Bußgeldern kommen wird. Die Probleme, welchen sich Unternehmen aufgrund des Coronavirus gegenübersahen, werden dieses Jahr nicht mehr als Ausrede taugen, sodass gegen datenschutzrechtliche Verstöße konsequenter vorgegangen werden muss.

 

Jan Brinkmann

 

Consultant für Datenschutz

 

Volljurist

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