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Bußgeld nach der DSGVO in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg wurde nun das erste Bußgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. Ein Social-Media-Anbieter hat gegen die in Art. 32 DSGVO vorgeschriebene Datensicherheit verstoßen und soll nun eine Geldbuße von 20.000 Euro bezahlen.

Im September dieses Jahres hatte das Unternehmen bemerkt, dass durch einen Hackerangriff personenbezogene Daten von ca. 330.000 Nutzern, darunter Passwörter und E-Mail-Adressen, entwendet und veröffentlicht wurden. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem LfDI Baden-Württemberg wurde bekannt, dass das Unternehmen die Passwörter seiner Nutzer im Klartext gespeichert hatte, um die Nutzer durch den Einsatz eines Passwortfilters besser zu schützen.

Dadurch verstieß das Unternehmen jedoch gegen Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO und die sich daraus ergebende Pflicht zur Gewährleistung der Datensicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die gute Kooperation des Unternehmens wirkte sich bei der Höhe des Bußgeldes positiv aus. Durch die Bereitschaft des Unternehmens bei der Umsetzung der Vorgaben und Empfehlungen konnte die Sicherheit der Nutzerdaten bereits deutlich verbessert werden.

Julia Eisenacher

Consultant für Datenschutz

Diplomjuristin

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