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Brexit und Ende der Übergangsphase

Nachdem Großbritannien die EU zum 31.01.2020 verlassen hat und die anschließende Übergangsphase zum 31.12.2020 endete, wurden Unternehmen erneut vor die Frage des richtigen Umgangs beim Datentransfer mit Großbritannien gestellt.

 

Situation ab 01.01.2021

 

Am 24.12.2020 hat Großbritannien mit der EU das EU- UK Handels- und Kooperationsabkommen vereinbart (Zustimmung des Europaparlaments noch ausständig), worin eine neue Übergangsphase vereinbart wurde.

 

Das Abkommen besagt, dass unter den derzeitig geltenden Datenschutzregelungen Großbritanniens Datenübermittlungen zwischen Großbritannien und EU- Mitgliedsstaaten nicht als Datenübermittlungen in Drittstaaten angesehen werden.

 

Das bedeutet für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU, dass für die Datenübermittlung mit Großbritannien keine zusätzlichen Vereinbarungen geschlossen werden müssen. Es kann vorerst so verfahren werden wie bei Datentransfers innerhalb der EU.

 

Das Abkommen gilt zunächst für 4 Monate ab in Kraft treten und kann automatisch um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn seitens der Vertragsparteien keine Einwände bestehen.

 

Situation nach Ablauf des Abkommens

 

Nach Ablauf des Abkommens ist Großbritannien dann aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Drittstaat, für den die besonderen Regelungen der Art. 44 bis 49 DSGVO gelten. Um weiterhin unproblematisch den Datenaustausch zwischen den Partnern zu gewährleisten wäre es wünschenswert, wenn Großbritannien ebenso als „Drittland mit angemessenem Schutzniveau“ eingestuft würde wie etwa die Schweiz. Bis zum Ende der Übergangsfrist sollte die EU-Kommission über einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO entscheiden.

 

Sofern es bis zum Ablauf der Übergangsfrist noch keinen Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien geben sollte, müssen Datentransfers entsprechend abgesichert werden (Bsp. Standarddatenschutzklausel, Binding Corporate Rules).

 

Fazit

 

Zunächst müssen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine unmittelbaren Maßnahmen eingeleitet werden, wenn im Unternehmen Daten mit Großbritannien ausgetauscht werden. Allerdings sollte das Bewusstsein geschaffen werden, dass das Land zukünftig als Drittstaat gelten kann, um im Zweifelsfall rasch auf die veränderte Situation reagieren zu können.

 

Laura Piater

 

Justiziarin

 

Consultant für Datenschutz

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