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Bedeutung der DSGVO für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geht es in erster Linie um die Verwendung von Informationen über die Gesundheit des Mitarbeiters. Dabei handelt es sich um sensiblen Daten, für die das Unternehmen verantwortlich ist. Eine datenschutzrechtliche Bewertung ist also unumgänglich. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei der Umstellung auf die DSGVO müssen alle Prozesse und die dazu gehörenden Dokumente überprüft werden, also auch die des BEM. Die Missachtung des Datenschutzes bei der Gestaltung des BEM stellt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dar, was wiederum zum Bußgeld führen kann.

Auch das BEM braucht eine Rechtsgrundlage nach DSGVO

Da kommen gleich mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht:

• Die Betriebsvereinbarung

• Datenverarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung

• Einwilligung

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen (BV) können eine Rechtsgrundlage sein, sie müssen aber den Anforderungen von Art. 88 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 lit. h), Abs. 3 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG entsprechen. Daher sind BV, die vor der DSGVO abgeschlossen wurden, daraufhin zu überprüfen.

Gesetzliche Pflicht

§ 167 Abs. 2 SGB IX regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung des BEM. Unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG dürfen also alle Daten erhoben werden, die für die Durchführung des BEM tatsächlich erforderlich sind.

Einwilligung

Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Einwilligungserklärung der betroffenen Mitarbeiter einholen, da nicht die gesamte für das BEM erforderliche Datenverarbeitung auf die oben genannten Rechtsgrundlagen gestützt werden kann. Die Einwilligung muss dabei den Anforderungen aus Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 9 Abs. 2 lit. a), Art. 7 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG entsprechen.

Informationspflichten

Die Mitarbeiter müssen zudem gemäß Art. 13, 14 DSGVO informiert werden über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Michaela Dötsch

Rechtsanwältin

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