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Automatische Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails auf private E-Mail-Accounts

Die Möglichkeit einer automatischen Weiterleitung von der geschäftlichen auf die private E-Mail-Adresse erscheint als Vereinfachung für den Arbeitnehmer, da er damit alle notwendigen Mails an einem Ort abrufen kann.

Ein solches Vorgehen ist allerdings datenschutzrechtlich äußerst bedenklich. Eine automatische Weiterleitung auf die private E-Mail-Adresse stellt eine Datenübermittlung an Dritte dar, da der Anbieter des privaten Accounts in der Regel nicht auch Teil des Unternehmens des Mitarbeiters ist. Darüber hinaus kann durch eine solche Übertragung auch eine Übermittlung in einen Drittstaat ohne angemessenes Datenschutzniveau stattfinden, weil z.B. die Server des Dritten dort angesiedelt sind.

Eine solche Übermittlung wäre nur mit der Einwilligung der betroffenen Person (also des Absenders) oder mit einer anderen geltenden Rechtsgrundlage zulässig. Beides liegt regelmäßig nicht vor. Daher sollte von einer derartigen Weiterleitung unbedingt abgesehen werden.

Daher sollte der Verantwortliche solche unbefugten Datenübermittelungen verhindern und den Mitarbeitern die Einrichtung und Nutzung einer solchen Weiterleitung nachweislich verbieten. Dies ist insbesondere wichtig, da unbefugte Datenübermittlungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bußgeldbewehrt sind.

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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