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Aufbau einer geeigneten IT GRC Infrastruktur

Beim Aufbau einer geeigneten Infrastruktur zum IT Governance, Risk & Compliance Management (IT GRC Management) sollten folgende Schritte durchgeführt werden:

Aktivitäten in der Plan-Phase:

  1. Einbindung der zu beteiligenden Stellen ins Projekt:
    1. IT-Sicherheitsbeauftragter zur Projektsteuerung (dieser ist i.d.R. der Eigner der aufzubauenden IT GRC Infrastruktur)
    2. Datenschutzbeauftragter im Rahmen der durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung, da im Zuge eines IT GRC Managements stets personenbezogene Profilingdaten verarbeitet werden
    3. Betriebsrat bzw. Personalrat im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung, da im Zuge eines IT GRC Managements i.d.R. auch Verhaltenskontrollen unter Zuhilfenahme von technischen Einrichtungen durchgeführt werden
    4. Rechtsabteilung zur Bestimmung weiterer rechtlicher Anforderungen, die beim Aufbau der IT GRC Infrastruktur zu beachten sind (z.B. zur Revisionsfestigkeit von Protokollen und der Einhaltung bestehender Aufbewahrungs- und Löschungspflichten)
  2. Festlegung der einzuhaltenden Sicherheitsziele, die u.U. (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben) auch über die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit hinausgehen können, um z.B. die Authentizität (zusätzlich nach dem IT-Sicherheitsgesetz), die Nichtabstreitbarkeit von Aktionen (zusätzlich nach Basel II/III) oder die Belastbarkeit (zusätzlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung) nachweisen zu können – hier liefern internationale Standards wie z.B. die ISO/IEC 27001 eine strukturierte Vorgehensweise
  3. Bestimmung der zu schützenden Information Assets (darunter sind sowohl Informationen – inkl. personenbezogener Daten – als auch Prozessbeschreibungen – inkl. notwendiger Compliance-Prozesse – zu verstehen) und deren Kritikalität sowie Wertigkeit – dabei ist der Schutzbedarf ausschlaggebend und leiten sich daraus insbesondere datenschutzrechtliche Anforderungen bzw. für kritische Infrastrukturen auch Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz ab
  4. Bestimmung der zu schützenden Supporting Assets (wie Hardware, Software, Netzwerkkomponenten, Personal, Gebäude, Räume und organisatorische Strukturen und der jeweiligen Abhängigkeiten der Assets untereinander). Deren Schutzbedarf leitet sich aus den Primary Assets ab, die durch diese Supporting Assets unterstützt werden.

Aktivitäten in der Do-Phase:

  1. Anwendung der festgelegten Sicherheitsziele auf die Gestaltung und Verwendung der Information Assets – dies erfordert eine umfangreiche Modellierung und geschieht zweckmäßigerweise unter Beachtung internationaler Standards
  2. Zusammentragung relevanter organisatorischer Anweisungen und deren (i.d.R. checklistenartige) Abbildung im Rahmen des einzusetzenden IT GRC Tools – ein entsprechender Transfer papierner Regeln und technischer Parametereinstellungen in entsprechende Tools erfordert i.d.R. nicht unerhebliche Anpassungsarbeiten
  3. Zusammentragung technischer Basisdaten (möglichst automatisiert!) ins IT GRC Tool – dabei ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Tools erst mal eine einheitliche „Sprache“ sprechen müssen, um überhaupt vergleichbare Ergebnisse liefern zu können.

Aktivitäten in der Check-Phase:

  1. Durchführung ergänzender Audits und automatisierter Tests. Um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen innerhalb des IT GRC Tools bewerten zu können, sind ergänzende, i.d.R. semi-automatisierbare Prüfungen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind ins IT GRC Tool einzuspeisen. Zusammen mit den automatisierten Prüfungen (durch Abgleich technischer Basisdaten mit Vorgaben aus dem umzusetzenden Regelwerk) dient dies als Beleg für die Wirksamkeit des verwendeten Rahmenwerks und damit der Haftungsentlastung.
  2. Bewertung der Ergebnisse unter Zuhilfenahme bereitgestellter Metriken (Key Risk / Goal / Performance Indicators) des IT GRC Tools – unter dem besonderen Fokus auf eine ganzheitliche Sicht. Hierbei wird insbesondere dargestellt, welchen Einfluss die aktuelle Ist-Lage auf die Primary Assets hat.

Aktivitäten in der Act-Phase:

  1. Report der Bewertung, Behebung festgestellter Mängel und Monitoring der Langzeitentwicklung – die eingesetzte Infrastruktur sollte hierzu möglichst zeitnahe Berichte „auf Knopfdruck“ liefern. Diese müssen sowohl managementtauglich sein (Überblick zur Steuerung) als auch dem technischen Personal eine klaren Hinweis zur Mängelbeseitigung bzw. Administration liefern.
  2. Anpassung der bestehenden IT GRC Infrastruktur und ggf. geeignete Modifikation von deren Konfiguration – im Rahmen der kontinuierlichen Fortentwicklung

Bernhard C. Witt
Dipl.-Inf., Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit
bcwitt@it-sec.de

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