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Aktuelles Urteil des BGH zu Cookies: Einwilligung muss sein!

Cookie-Banner sind mittlerweile beim Surfen im Internet unumgänglich. Damit fragen die Webseitenbetreiber die Besucher, ob sie mit einem Cookie Daten auf der Festplatte des Besuchers speichern dürfen. Diese Cookies können anschließend dann unter anderem dazu verwendet werden, um individualisiert Werbung zu platzieren.

Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass: „für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist“.

Konkret ging es um eine Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Planet49, einem Anbieter von Online-Gewinnspielen. Der Bundesverband hatte bemängelt, dass bei der Webseite von Planet49 bereits ein Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung gesetzt war. Welches der Webseitenbesucher aktiv entfernen musste.

Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass diese Art der Cookie-Einwilligung den Webseitenbesucher unangemessen benachteiligt. Damit bestätigen sie die europäischen Vorschriften, gemäß denen Webseitenbesucher dem Setzen von nicht technisch notwendigen Cookies aktiv zustimmen müssen.

Denn bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2019 ein solches Vorgehen für unzulässig erklärt. Nur die aktive Einwilligung erlaubt das nicht technisch notwendige Tracking auf Webseiten. Dieses Vorgehen entsprach auch unserer Beratungspraxis in den letzten Monaten.

Der BHG habe gestern das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit zwei Jahren geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Somit herrscht nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit beim Umgang mit Cookies und jeder Webseitenbetreiber kann sich klar an den Vorgaben orientieren. An der aktiven Einwilligung bei technisch nicht notwendigen Cookies kommt man spätestens seit dem BGH Urteil vom 28.05.2020 nicht mehr vorbei. Andernfalls riskiert man an dieser Stelle ein empfindliches Bußgeld.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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