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Airbnb: Pflicht zur Datenübermittlung an die Landeshauptstadt München

Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 12.12.2018 (Az.: M 9 K 18.4553) entschieden, dass die Airbnb Ireland UC Daten zu Nutzern ihrer Plattform an die Landeshauptstadt München übermitteln muss.

 

Dem „stünden keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen“ (Redaktion beck-aktuell: VG München: Airbnb muss Identität deutscher Gastgeber preisgeben, Verlag C.H.BECK, 13. Dezember 2018).

 

Öffentlichen Stellen in Bayern dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn dies zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, die der öffentlichen Stelle obliegt, Art. 4 BayDSG.

 

Eine Erhebung der Daten bei Dritten wie hier der Airbnb Ireland UC ist dabei nur erlaubt, wenn

 

– eine solche Datenerhebung durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen oder zwingend vorausgesetzt wird, oder

 

– die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall die Datenerhebung bei dem Dritten erforderlich macht, oder

 

– die Erhebung bei der betroffenen Person selbst wie hier den Airbnb-Nutzern einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder keinen Erfolg versprechen würde.

 

In den zwei letzten Fällen dürfen aber keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

 

Entsprechende Rechtsvorschriften und Verwaltungsaufgaben sollen sich hierfür im „bayerischen Zweckentfremdungsrechts“ finden. Dadurch soll in einer Stadt wie München sichergestellt werden, dass leerstehender Wohnraum weniger an Touristen und sonstige Besucher, sondern an die Einwohner der Stadt vermietet wird, die unter dem Wohnraummangel zusehends leiden.

 

Von der Datenübermittlung betroffen sollen zudem auch nur diejenigen Airbnb-Nutzer sein, die Unterkünfte im Stadtgebiet anbieten und zwar für einen Zeitraum, der „die zulässige Höchstvermietungsdauer überschreite[t]“ (Redaktion beck-aktuell: VG München: Airbnb muss Identität deutscher Gastgeber preisgeben, Verlag C.H.BECK, 13. Dezember 2018).

 

S. Kieselmann

 

Beraterin für Datenschutz

 

Dipl.sc.pol.Univ.

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