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72 Stunden – bei der Datenpanne!

Datenpannen sind in der Regel nach Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO meldepflichtig, es sei denn, sie führen voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. Eine meldepflichtige Datenpanne muss vom Verantwortlichen innerhalb von 72 Stunden nach dessen Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Oft stellt sich jedoch die Frage: Ab wann wird eine Datenpanne dem Verantwortlichen überhaupt bekannt?

Mehrere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben sich mittlerweile zu dieser Frage geäußert.

Der Landesbeauftragte in Bayern hat sich zur Kenntniszurechnung in Behörden geäußert. Nach dessen Ansicht wird das meldepflichtige Ereignis jedenfalls dann bekannt, wenn bestimmte Funktionseinheiten bzw. bestimmte Funktionsträger Kenntnis von dem in Rede stehenden Vorfall erlangen. Klargestellt wurde, dass dem Verantwortlichen nicht das Wissen des behördlichen Datenschutzbeauftragten zuzurechnen ist.

Der Landesbeauftragte in Hamburg vertritt die Ansicht, dass es für die Kenntnis bereits genügt, dass eine beliebige Person im Unternehmen oder der Behörde Kenntnis von dem Vorfall erlangt.

Nach Ansicht der Landesbeauftragten des Saarlandes begründet die positive Kenntnisnahme der Datenschutzverletzung durch den Verantwortlichen den Fristbeginn für die 72 Stunden. Dem Verantwortlichen ist dabei die Kenntnis desjenigen Mitarbeiters/derjenigen Mitarbeiterin zuzurechnen, der/die nach der internen Organisation für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist oder von dem dies aufgrund seiner Stellung im Unternehmen erwartet werden kann.

Kenntnis gilt folglich eher früher als erlangt als später. Darauf sollten sich die Unternehmen einstellen. Folgt man der strengeren Ansicht aus Hamburg, so kann die Kenntnis eines jeden Mitarbeiters ausreichen, um die Frist in Gang zu setzen. Schaffen Sie also in Ihrem Unternehmen immer ein ausreichendes Risikobewusstsein bei allen Ihren Mitarbeitern im Umgang mit Daten und Datenpannen.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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