skip to Main Content

Datenschutz-Schulungen

Unternehmen kann es nur gelingen, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) flächendeckend einzuhalten, wenn ihre Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeiter, die an der Datenverarbeitung mitwirken, ausreichend zum Thema Datenschutz geschult sind.

Die gesetzliche Regelung zur Durchführung von Datenschutzschulungen sowie die Rechtsgrundlage für den Nachweis, dass solche durchgeführt wurden, findet sich in Art. 5 Abs. 2, 24 Abs. 1, Art. 38, 39 Abs. 1 lit. a), b) DSGVO. Daher sollten Unternehmen zunächst ein Schulungskonzept implementieren und in den Datenschutzschulungen die Beschäftigten über die wesentlichen Datenschutz-Themen unterrichten und entsprechend im Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisieren:

– Begriffe, Beteiligte und Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung

– Zulässigkeit der Datenverarbeitung

– Informationspflichten und Rechte der betroffenen Personen

– Datenschutzbeauftragter

– Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

– Technische & organisatorische Maßnahmen

– Besonderheiten im Konzern

– Auftragsverarbeitung

– Datenübermittlung an Dritte

– Datentransfer in Drittstaaten

– Datenlöschung

– Datenschutz-Folgenabschätzung

– Melde- und Benachrichtigungspflichten

Die Datenschutz-Schulungen sollten jährlich wiederholt werden. Zusätzlich sollten spezielle Datenschutz-Schulungen für Personalwesen, Marketing & Vertrieb sowie IT angeboten werden.

S. Kieselmann
Beraterin für Datenschutz
Dipl.sc.pol.Univ.

Back To Top